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Mit Inkrafttreten der Neufassung der Coronaschutzverordnung am 15.07.2020 ist nun die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss (§9 Absatz 2). 

Für uns bedeutet diese Änderung konkret: Ab sofort können bis zu 30 Sportlerinnen und Sportler an einem Training teilnehmen. Da wir weiterhin die Rückverfolgbarkeit sicherstellen müssen bleibt das Anmeldeverfahren über unsere Homepage bestehen. Weiterhin gilt: Keine Teilnahme am Training ohne vorherige Anmeldung. Da bei uns seltenst mehr als 30 Personen an einem Trainingsabend teilnehmen entfällt die Einteilung in definierte Trainingszeiträume. Ihr meldet euch also nur noch für den Trainingstag an und könnt kommen und gehen wann ihr wollt.

Weiterhin ist beim Training eine Teilnehmerliste zu führen. Bitte denkt selbstständig daran, euch einzutragen. Sollten wir Kontaktpersonen nennen müssen erleichtert eine ordentlich und vollständig geführte Teilnehmerliste unsere Arbeit sehr. Nicht zu letzt dient das auch eurer Gesundheit. 

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand